Autohaus Barth – Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um den Kauf eines EU-Fahrzeugs. Der Kauf eines EU-Neuwagens bietet Ihnen einige interessante Vorteile, welche Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Entdecken Sie die attraktive Auswahl an EU-Neuwagen direkt bei uns vor Ort! Starten Sie ohne lange Wartezeit sorglos mit Ihrem Traumwagen durch.
Konfigurieren Sie Ihren Traumwagen! Wir gehen gezielt auf Ihre Wünsche ein und begleiten Sie von der Bestellung, über die Abholung bis hin zur Fahrzeugübergabe mit Einweisung.
Nachfolgend haben wir Ihnen einige Informationen zum Thema EU-Neuwagen zusammengefasst. Bei Fragen können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.
Wir haben heute im Euro-Raum, mit seinen aktuell 28 Mitgliedsländern, eine Fülle von Automobilanbietern. Aufgrund unterschiedlicher Markt- und z.T. Besteuerungsgegebenheiten sind zahlreiche Hersteller in den Nachbarländern deutlich günstiger als in Deutschland. Wir machen uns diese Vorteile seit vielen Jahren zum Wohle unserer Kunden zunutze und pflegen zahlreiche internationale Kontakte.
Der hohe Preisvorteil geht aus unterschiedlichen Gründen hervor. Einer dieser Gründe sind die uns gewährten Rabatte, da wir und unsere Partner auf dem europäischen Markt nicht nur einige wenige Fahrzeuge beziehen, sondern Großabnehmer sind. Von diesen profitieren Sie als unser Kunde. Ein weiterer Grund sind die unterschiedlichen Besteuerungen in der EU, denn in vielen europäischen Ländern werden höhere Verbrauchs- oder Luxussteuern auf den Nettopreis erhoben. Dieser Nettopreis ist meist niedriger als in Deutschland, so dass ein Steuervorteil zustande kommt. Wir als Importeur müssen besagte ausländische Steuer nicht bezahlen, sondern lediglich die in Deutschland üblichen 19 % auf den niedrigeren Nettopreis entrichten. Des Weiteren spielt die in Europa unterschiedliche Kaufkraft eine Rolle. Die Automobilhersteller wiederum richten ihre Preispolitik an dieser aus, wodurch eine zusätzliche Ersparnis erreicht wird.
Ja und Nein. Ein reimportierter EU-Neuwagen ist bezüglich der Qualität oder auch der eingesetzten Technik identisch zu einem Fahrzeug, welches für den deutschen Markt produziert wurde. Des Weiteren gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für importierte Kraftfahrzeuge. Für die Zulassung solcher Fahrzeuge werden COC-Papiere (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) benötigt, welche sicherstellen, dass das importierte Fahrzeug auch den in Europa gültigen Normen für Fahrzeuge entspricht. Insofern gibt es i.d.R. keine Unterschiede.
Andererseits sei erwähnt, dass ein EU-Neuwagen von der Ausstattung eines „deutschen“ Fahrzeuges abweichen kann. Allerdings ist dies häufig ein Vorteil, da die EU-Neuwagen oftmals eine umfangreichere Basisausstattung haben.
Nein. Auch hier kommen die COC-Papiere ins Spiel, da diese die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erleichtern. Neben diesen, müssen Sie außerdem die Originalrechnung der Zulassungsstelle vorlegen, womit nachgewiesen wird, dass Sie Eigentümer des Fahrzeuges sind.
Wie der Begriff „EU-Neuwagen“ bereits vermuten lässt, stammen solche Fahrzeuge aus Ländern der Europäischen Union. Diesbezüglich können wir Ihnen versichern, dass wir Fahrzeuge auch nur aus solchen, und nie aus Drittländern beziehen. Uns ist es sehr wichtig, für Sie als Kunden eine größtmögliche Transparenz zu schaffen.
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns in Schopfloch vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Autohaus Barth!
Alexander Baltrusch
Automobilverkäufer
+49 (0) 7443 / 968 08 - 14 alexander.baltrusch@barth-autohaus.de
Autohaus Friedrich Barth GmbH & Co. KG
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